Richtig Inhalieren? Zeigen wir!
Ihr Gutes Recht: Pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke
Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Wenn Sie Medikamente zum Inhalieren erhalten
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren, zum Beispiel wegen einer Atemwegserkrankung. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll sie unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Therapie verbessern.
Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem Placebo- oder „Dummy-Gerät" selbst üben.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dann dürfen Sie das Training in der Apotheke in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Warum das Ganze?
Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken. Die Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik tragen dazu bei, Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln.
Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick:
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie:
- fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation)
- gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder
- nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva)
- einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
- Medikamente zum Inhalieren erhalten
Sie haben Fragen oder sind unsicher? Sprechen Sie uns an!
Worum geht es?
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll sie unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Therapie verbessern.
Wer hat Anspruch darauf?
Ab einem Alter von sechs Jahren haben Sie Anspruch auf eine Einweisung, wenn Ihnen ein Inhalationsgerät verordnet wurde und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.
Wer trägt die Kosten?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns an.